Hygienekonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist die Durchführung von Angeboten für externe außerschulische Bildungsangebote zugelassen, wenn die Bedingungen der Hygienevorschriften und Abstandregelungen eingehalten werden. Die Kursleiterin und die Kursteilnehmer sind an die Einhaltung dieser Regelungen gebunden.

 

Ausgeschlossen von Kursen/Kursstunden sind Teilnehmer (Kinder und Begleitpersonen), die Kontakt zu Personen, die nachweislich Corona positiv getestet wurden.

Ebenso ausgeschlossen von den Kursstunden, sind Teilnehmer wenn sie Corona ähnliche Krankheitssymptome aufweisen, ungeachtet ihrer Art und Ausprägung. Das gleiche gilt, wenn weitere Personen der häuslichen Gemeinschaft Symptome einer Sars-CoV-2 Erkrankung aufweisen. 

Im Zweifel bitte Rücksprache mit dem Hausarzt halten und mit der Kursleitung sprechen.

 

1. Mund-Nasen-Maske

 

Das Tragen einer Maske ist an allen Kursstandorten in den Kursräumen, auf den Fluren und auf den Toiletten zu tragen, weil die Abstandsregeln dort nicht zwingend eingehalten werden können. Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nasen getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden.

 

Am Platz darf die Maske abgelegt werden.

 

 

2. Getestet - Geimpft - Genesen

Vor der Teilnahme an einer Präsenzstunde (Workshops und Kurse) ist der Kursleiterin ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorzulegen. Alternativ gelten auch eine vollständige Corona Impfimmunisierung von mindestens 14 Tagen oder ein Nachweis einer durchgemachten Corona-Infektion von mindestens 28 Tagen.

 

Am Kursstandort der Elternschule Hüsten darf der Negativ-Test max. 24 Stunden alt sein.

 

Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

 

 

3. Zugänge und Handhygiene

 

Bei den Indoorkursen sind die Hände nach Ankunft im Gebäude in den Toilettenräumen zu waschen. Bei den Outdoorkursen steht Händedesinfektionsmittel vor Kursbeginn bereit. Um eine Menschenansammlung zu vermeiden, ist bei aufeinanderfolgenden Kursen ein Zeitpuffer eingeplant.

 

4. Räumlichkeiten und Kursgestaltung

 

Durch die 3G Regelung entfällt aktuell der Mindestabstand unter den TeilnehmerInnen. Kinder sind von den Abstandregelungen generell ausgeschlossen.

Aktuell ist es leider nicht möglich während der Kursstunde zu essen bzw. Essen zu teilen. Stillen und Babyfläschchen sind von dieser Regelung ausgenommen. 

Wenn die Kinder einen Schnuller zum trösten benötigen, dann darf dieser auf dem Schoß der Begleitperson benutzt werden.

 

5. Lüften

 

Ein regelmäßiges Lüfte der Kursräume, möglichst Stoßlüften/Querlüften bei weit geöffnetem Fenster, wird generell zur Verbesserung der Luftqualität empfohlen. Dies muss unter Berücksichtigung möglicher Unfallgefahren erfolgen. Möglich ist z.B. das Lüften vor und nach einer Kursstunde in Anwesenheit der Kursleitung. Ein Luftaustausch muss erfolgen.

 

6. Reinigung und Desinfektion von Flächen und Material

 

Eine Reinigung der eingesetzten Materialien (Spielzeug, Wobbelboards, Matten, Decken usw.) erfolgt nach jeder Kursstunde durch Reinigung, Desinfektion oder Waschmaschinenpflege je nach Materialbeschaffenheit. Die Unterhaltsreinigung regelt sich je nach den jeweiligen Vorgaben der Kursstandorte. Je nach Standort müssen eigene Matten oder Decken mitgebracht werden. Diese Info erfolgt mit der E-Mail.

 

 

7. Nachverfolgung der Teilnehmer

 

Es finden nur Veranstaltungen mit namentlicher Registrierung statt, um eine Kontakt-Nachverfolgung zu gewährleisten.

 

8. Vorerkrankungen

 

Personen mit bestimmten Vorerkrankungen werden gebeten, Rücksprache mit ihrem Arzt/ ihrer Ärztin zu halten, die Verantwortung liegt bei jedem selbst.

 

9. Kinder

 

Kinder unter 6 Jahren sind von der Mundschutzpflicht und von der Mindestabstandsregel befreit.

 

 

Stand: 30. August 2021